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Statuten

Die aktuelle Statutenfassung wurde durch die Generalversammlung vom 25. April 2018 verabschiedet. Jahrzehntelang konnten nur die männlichen Nachkommen der Gründungsmitglieder in den Verein aufgenommen werden. Diese strenge Formulierung führte zu Nachfolge-Schwierigkeiten. Heute können Personen beiderlei Geschlechts aufgenommen werden, wenn die Person einen unbescholtenen Leumund aufweist, sich mit dem Gesellschaftszweck identifizieren kann und bereit ist, sich für den Verein einzusetzen. Die Generalversammlung beschliesst über die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag des Vorstandes. Die maximale Aktivmitgliederzahl ist auf dreissig Personen beschränkt.

Statuten vom 25. April 2018 für den Ausdruck [50 KB]